Die Arbeitsgemeinschaft der SPD – „Queer im Kreis Ahrweiler“ hat in ihrer jüngsten Sitzung einen neuen Vorstand gewählt. Die Wahl fand im Rahmen eines lebhaften Treffens statt, das sowohl die Mitglieder der AG als auch interessierte Gäste zusammenbrachte, um über aktuelle Themen und zukünftige Projekte zu sprechen.
Neu gewählte Vorsitzende:r Toni Velten, erklärte: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das mir die Mitglieder entgegengebracht haben. Unser Ziel ist es, die Interessen der LSBTIQ +-Gemeinschaft im Kreis Ahrweiler stärker in den politischen Fokus zu rücken und für Gleichstellung und Akzeptanz einzutreten.“
Neben Toni Velten wurden auch Marina Schröder als stellvertretende Vorsitzende, Michael Steins-Wißmann Schriftführer und Dr. Sigrid Dehmelt als Beisitzerin in den Vorstand gewählt. Der neue Vorstand setzt sich aus engagierten Mitgliedern der SPD zusammen, die sich bereits in der Vergangenheit für die Belange der Bürger eingesetzt haben.
Die SPD AG – „Queer im Kreis Ahrweiler“ plant in den kommenden Monaten eine Reihe von Kooperationen, Veranstaltungen und Projekte um das Bewusstsein für LSBTIQ +- Themen zu schärfen und den Dialog innerhalb der Gemeinde zu fördern. „Es ist wichtig, dass wir als Gemeinschaft zusammenstehen und uns für die Rechte aller Menschen einsetzen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität“, so Toni Velten.
Die AG ruft alle Interessierten dazu auf, sich aktiv an den kommenden Mitgliederversammlungen zu beteiligen und sich für eine offene und tolerante Gesellschaft einzusetzen.
Für weitere Informationen und aktuelle Termine besuchen Sie bitte die Webseite der SPD im Kreis Ahrweiler spd-ahrweiler.de oder folgen Sie uns auf unseren Social-Media- Kanälen toni_velten_spdqueer_aw.
„Unsere Prozesse werden künftig deutlich schneller und effizienter: Die Idee der Landesregierung, bürokratische Hürden im Land umfassend können maßgeblich dazu beitragen, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, die Wirtschaft zu entlasten und Verwaltungsabläufe sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene zu optimieren. Dies werden wir im Landtag mit Nachdruck voranbringen und weiterhin intensiv begleiten“, sagte die Landtagsabgeordnete Susanne Müller.
Das Projekt umfasst insgesamt 57 ressortübergreifende Maßnahmen, die zügig umgesetzt werden sollen. Ein zentrales Vorhaben ist die Reform des Bauordnungsrechts, um schnelleres und einfacheres Bauen zu ermöglichen. Ebenfalls vorgesehen ist die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten sowie die Erweiterung digitaler Angebote im Bildungsbereich. Darüber hinaus sollen Antrags- und Genehmigungsverfahren zukünftig verstärkt digital und effizienter abgewickelt werden.
„Bürokratie sollte immer verhältnismäßig und zielgerichtet eingesetzt werden. Sie darf keine Innovationsbremsen schaffen oder die wirtschaftliche Entwicklung hemmen – gerade in Zeiten, in denen wir vor großen Herausforderungen wie der Digitalisierung und dem Klimaschutz stehen“, betonte Susanne Müller. „Die neuen Maßnahmen helfen, den Alltag der Menschen zu entlasten – sei es bei der Wohnsitzanmeldung oder der KfZ-Zulassung – und sparen wertvolle Zeit und Nerven.“
Abschließend unterstrich MdL Susanne Müller: „Die Maßnahmen machen das Leben einfacher. Sie schaffen die Voraussetzungen für effizientere Abläufe und setzen richtungsweisende Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Verwaltung. Wir werden dafür sorgen, dass diese Vorhaben schnell in die Praxis umgesetzt werden und den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft spürbare Vorteile bringen.“
„Mit großer Freude habe ich aus der Vorstellung des 200-Millionen Euro schweren Regionalen Zukunftsprogrammes der Landesregierung vernommen, dass das Gebiet der Verbandsgemeinden Altenahr, Adenau und Bad Breisig in die Förderkulisse mit aufgenommen wird und ein Beitrag von insgesamt rund 5,6 Millionen Euro (vorläufig) zu uns fließen soll“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Susanne Müller.
Das finanzstarke „Regionale Zukunftsprogramm“ solle für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land dienen –auch durch die gezielte Förderung von Regionen mit besonderen Herausforderungen. „Effizient in der Wirkung, einfach in der Handhabung und exakt an den richtigen Stellen – mit diesem Dreiklang lässt sich das 200 Millionen Euro umfassende Regionale Zukunftsprogramm beschreiben, das die Landesregierung zur gezielten Förderung bestimmter Kommunen in Rheinland-Pfalz vorgestellt hat“ ergänzt die SPD-Landtagsabgeordnete.
Susanne Müller führt aus: „Dass mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ein Verfahren gewählt wird, bei dem mit Hilfe des Statistischen Landesamts auf der Basis von Kriterien wie Infrastruktur, sozialer Lage oder Demografie zielgenau 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und eine kreisfreie Stadt identifiziert werden, ist ein wichtiges Signal - auch für unsere Region.“ Die genannten Gemeinden erhalten eine zusätzliche nachhaltige Unterstützung, um wichtige Wachstumsimpulse zu setzen. Betragsmäßig kann die VG Adenau mit rund 2 Mio Euro, die VG Altenahr mit rd. 1,5 Mio Euro und die VG Bad Breisig mit rd. 2,1 Mio Euro rechnen.
Dank eines umfangreichen und einfach zu handhabenden Maßnahmenkatalogs und einem sehr einfachen und schlanken Verfahren sollen diese Mittel sehr schnell Wirkung entfalten. Als Beispiele werden Investitionen in Kitas und Schulen z. B. in neue Bewegungs- und Lernräume, die Ausstattung von Dorfgemeinschaftshäusern, E-Ladesäulen aber auch energetische Investitionen der Kommunen angeführt. Zur Antragstellung würde bereits eine grobe Kostenschätzung sowie eine kurze Projektbeschreibung genügen. Die ersten Bewilligungen und Auszahlungen sollen bereits im kommenden Jahr vonstattengehen. „Diesen engagierten Zeitplan wollen wir als SPD-Fraktion im weiteren parlamentarischen Verfahren unterstützen und engagiert zu seiner Einhaltung beitragen“, ergänzt Susanne Müller.
Neben der Teil-Entschuldung rheinland-pfälzischer Gemeinden in Höhe von 3 Milliarden Euro, dem Anstieg des Kommunalen Finanzausgleiches auf über 4 Mrd. Euro landesweit, sowie gezielten Investitionsprogrammen wie KIPKI, wird unseren Gemeinden mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ein weiterer und vielfältiger Baustein für die Stärkung der regionalen Struktur an die Hand gegeben.
Der Bundestag hat ein bahnbrechendes Gesetz beschlossen, das die sogenannte „Gehsteigbelästigung“ von schwangeren Frauen zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahndet. Damit wird ein starkes Zeichen gegen die Belästigung von Schwangeren im öffentlichen Raum gesetzt. Ab sofort können Übergriffe, die schwangere Frauen auf dem Weg zu Arztpraxen, Kliniken oder Beratungsstellen einschüchtern oder bedrängen, konsequent geahndet werden.
Das neue Gesetz reagiert auf wiederholte Berichte von Frauen, die sich durch aggressive Protestaktionen, gezielte Ansprache oder Belästigung im Umfeld medizinischer Einrichtungen bedroht fühlten. Diese Übergriffe behindern nicht nur den Zugang zu medizinischer Versorgung, sondern schüchtern Schwangere in einer ohnehin vulnerablen Lebensphase ein. Mit der Einführung von Schutzzonen um Einrichtungen, die von Schwangeren aufgesucht werden, wird nun aktiv dafür gesorgt, dass diese ohne Angst oder Druck den Weg zu ihren Terminen gehen können.
MdL Susanne Müller, die sich als Landtagsabgeordnete seit langem für die Rechte von Frauen und Schwangeren starkmacht, befürwortet diese Entwicklung ausdrücklich. „Als Frau und Politikerin ist es mir ein großes Anliegen, dass werdende Mütter sich in der Öffentlichkeit frei bewegen können, ohne Einschüchterungen oder Belästigungen fürchten zu müssen. Jede Frau hat das Recht, sich sicher zu fühlen, egal ob auf der Straße oder vor Kliniken und Beratungsstellen“, so Müller.
Die „Gehsteigbelästigung“ zielt oft darauf ab, Frauen in einer ohnehin emotional herausfordernden Situation zusätzlich zu belasten. Diesem menschenverachtenden Verhalten wird nun ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben. Die Einführung von Bußgeldern für Übergriffe und die Etablierung klarer Schutzzonen sind ein wichtiger Schritt, um die Rechte und Würde schwangerer Frauen im öffentlichen Raum zu verteidigen.
„Die Entscheidung des Bundestages ist ein großer Erfolg für den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Als Frau und Mutter weiß ich, wie verletzlich man sich während einer Schwangerschaft fühlen kann. Es ist untragbar, dass Schwangere in dieser besonderen Zeit durch Belästigungen zusätzlich belastet werden. Dieses Gesetz gibt ihnen den Schutz und die Sicherheit, die sie verdienen, und ist ein klares Signal dafür, dass wir als Gesellschaft hinter den Rechten und der Würde werdender Mütter stehen. Es ist für mich persönlich eine Herzensangelegenheit, dass wir hier nicht länger wegsehen.“
MdL Susanne Müller und Günter Bach, Mitglied im Gemeinderat Grafschaft: Fortschritte bei Hochwasserschutz für Nierendorf und Renaturierung des Leimersdorfer Bachs – Baubeginn für Frühjahr 2025 geplant
Der weitere Schutz der Bevölkerung vor Hochwassern und die ökologische Aufwertung des Leimersdorfer Bachs nehmen in der Region um Nierendorf konkrete Formen an. Für das geplante Hochwasserrückhaltebecken, das zwischen Leimersdorf und Birresdorf an der L 79 entstehen soll, wurden die Antragsunterlagen zur Genehmigung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eingereicht. Der Bau des Beckens erfordert eine Plangenehmigung gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Das Hochwasserrückhaltebecken, das Nierendorf zukünftig vor Überflutungen schützen soll, beinhaltet eine besondere bauliche Maßnahme: Eine Berme – ein in den Damm eingebauter Weg - soll als Überfahrt der L 79 über den Leimersdorfer Bach dienen und somit das bisherige Brückenbauwerk ersetzen. Derzeit führt die SGD Nord das erforderliche Beteiligungsverfahren durch, nach dessen Abschluss über den Antrag entschieden wird. Allerdings steht noch eine vertragliche Klärung zwischen dem Landesbetrieb Mobilität und der Gemeinde Grafschaft aus, wie die jüngste Rückfrage bei der Gemeinde Grafschaft ergab.
Parallel dazu gibt es Fortschritte bei der Renaturierung des Leimersdorfer Bachs. Für die Renaturierungsmaßnahmen und die Hochwasserrückhaltung im Bereich unterhalb von Nierendorf wurden bereits zwei Bewilligungen erteilt: Die erste erfolgte am 17. Februar 2023, während die zweite, in Ergänzung zur ersten Bewilligung vom 5. März 2021, am 20. Februar 2023 ausgesprochen wurde.
Insgesamt wurden für die Renaturierung des Leimersdorfer Bachs auf einer Länge von rund zwei Kilometern 3.097.500 Euro durch das Land Rheinland-Pfalz sowie 85.902,56 Euro durch die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Der Baubeginn, der aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und dem daraus resultierenden Mangel an Fachbüros und Firmen verzögert wurde, ist nun für das Frühjahr 2025 geplant. Eine öffentliche Ausschreibung soll bis Ende 2024 veröffentlicht werden, basierend auf den bisher durchgeführten Baugrunderkundungen.
Auch hier ist eine abschließende vertragliche Einigung zwischen dem Landesbetrieb Mobilität und der Gemeinde Grafschaft erforderlich.
Ratsmitglied Günter Bach betont: „Die Renaturierung des Leimersdorfer Bachs und der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens sind wichtige Schritte für den Hochwasserschutz und die nachhaltige Entwicklung der Region. Die zeitliche Verzögerung ist bedauerlich, doch die Investitionen in diese Projekte sichern langfristig sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch den ökologischen Mehrwert unserer Landschaft.“