Mitte des Jahres 2015 hatten die drei Mitglieder des Kreistags Ahrweiler, die sowohl der Partei AfD angehörten, die Partei und Fraktion verlassen und sich unter dem Namen „Allianz für Ahrweiler“ neu zusammengeschlossen. SPD-Fraktionsvorsitzender Lorenz Denn: „Bei den an den Vorgang anschließenden Diskussionen, wie jetzt mit der neu entstandenen Fraktion bei der notwendigen Neubesetzung der Ausschüsse zu verfahren war, war unsere Position von Beginn an klar. Ein Bündnis, das bei den Kommunalwahlen 2014 nicht zur Wahl gestanden hat, kann bei einer Neubesetzung auch keine Berücksichtigung finden.“ Diese Sichtweise setzte sich auch bei den anderen im Kreistag vertretenen Fraktion, die bei der Neubesetzung der Ausschüsse im Oktober 2015 die „Allianz für Ahrweiler“ nicht berücksichtigten, nach und nach durch. Dagegen klagte die „Allianz für Ahrweiler“ am Verwaltungsgericht Koblenz. Zwischenzeitlich erging Urteil. Die Klage wurde abgewiesen, Berufung nicht zugelassen, die Wahl ist somit rechtens. Lorenz Denn: „Im Juni 2014 haben sich Parteien und Wählergruppen zur Wahl gestellt. Ihr Stimmenanteil findet in der Zusammensetzung des Kreistags sein Abbild. Entsprechend der Mehrheitsverhältnisse des Kreistags sind auch die Ausschüsse zu besetzen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten keine Möglichkeit zu einer „Allianz für Ahrweiler“ ihr Votum abzugeben. Daher sind wir zufrieden, dass das Verwaltungsgericht Koblenz unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“